Die Eisenbahnstrecke passiert im Lennetal südlich von Altena einen bis zu 110 m hohen Hanganschnitt, der bedingt durch zunehmende Verwitterung und den daraus folgenden Abwürfen von Blöcken und Gesteinstrümmern auf Dauer gesichert werden musste.
Der zu sichernde Bereich liegt innerhalb des FFH-Gebietes „Schluchtwälder im Lennetal“. Die Verträglichkeit mit den Schutzzielen von Natura 2000 war zu beachten.
Es war ein Genehmigungsverfahren nach § 18 AEG durchzuführen. Es wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit einer integrierten FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erarbeitet. Weiterhin wurden die sich aus dem geplanten Vorhaben ergebenden artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf die Flora und Fauna durch eine Artenschutzprüfung abgehandelt.
Kartierungen: Landschaftsplanung Osnabrück GbR (Volpers & Mütterlein)